Oberschule Neukirchen

Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge                                                                 

Telefon:                       0371-21 70 60 (Sekretariat)

                                     0371-27 80 16 59 (Lehrerzimmer)

                                     0371-280 07 06 (Fax)

Email:                               os-neukirchen@t-online.de

 

Essensversorger:       0371- 26 220 225

 

 

 

Schulleitung: Frau E. Grunwald

Schulträger: Gemeinde Neukirchen 

 

Die Website wurde zuletzt am 29.06.2026 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

 

 

 

Ferienpass der Gemeinde Neukirchen/Erzgebirge

 

Die Gemeinde Neukirchen bietet dieses Jahr allen ortsansässigen Kindern und Jugendlichen den Ferienpass Sommerferien an. Dieser kostet 40,00 € und berechtigt zum freien Eintritt ins Sommerbad Neukirchen.

 

Der Ferienpass ist im Rahmen der regulären Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

 

Informationen zur letzten Schulwoche vor den Sommerferein

 

Sehr geehrte Eltern,

- sofern Sie für ihr Kind ein Schließfach bei Mietra angemietet haben, achten Sie bitte darauf, dass das Fach vor der Sommerferien zur jährlichen Inspektion und Desinfektion leergeräumt werden muss.

- am Dienstag findet der soziale Tag statt. Klassen mit einem gemeinsamen Einsatz treffen sich entsprechend der Information durch den Klassenleiter. Alle anderen Kinder nehmen die vertraglich vereinbarte soziale Tätigkeit wahr. Kinder größerer Klassen ohne Vertrag leisten ihren sozialen Dienst ab 07.45 Uhr in der Schule ab.

- beachten Sie bitte, dass sich am Mittwoch (01.07.2026) alle Schüler der Klassen 6 bis 10 kurz vor 09.00 Uhr am Eingang des Freibades Neukirchen treffen. Schüler der 5. Klassen treffen sich 07.45 Uhr in der Schule, um gemeinsam zum Freibad zu laufen. Bitte denken Sie an den Eigenanteil von 1,00€ für den Eintritt. Alle Kinder benötigen Badesachen, da mindestens eine der Stationen im Wasser absolviert werden soll.

- am Donnerstag jede Klasse ihr eigenes Programm absolviert, über das Sie der Klassenleiter bereits informiert hat.

- am Freitag findet von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr die Ausgabe der Zeugnisse statt.

Wir wünschen allen Kindern und ihren Familien erholsame Sommerferien und einen schönen Urlaub.

 

PS: Nähere Informationen zur ersten Schulwoche finden Sie an dieser Stelle in der zweiten Hälfte der letzten Ferienwoche.

 

Online-Informationsveranstaltungen der Polizeidirektion Chemnitz

 

Die Polizeidirektion Chemnitz bietet zu folgenden Themen Online-Elternabende an:
- Gefahren und Risiken im Umgang mit digitalen Medien
- Gefahren im Netz: Cybermobbing
- Gefahren durch verdächtiges Ansprechen von Kindern
- legale und illegale Drogen

Zielgruppe: Klassenstufen 1 bis 7

Eine Terminübersicht mit Hinweisen zur Anmeldung finden Eltern und interessierte Fachkräfte unter:

https://www.unterstuetzung-sachsen.de/angebot/detail.php?aid=1168

Die Termine und Themen sollen auf der verlinkten Seite fortlaufend ergänzt werden.

 

Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände

 

Für das Abstellen auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln und Hinweise:

- Einige Fahrräder sind nach unseren Hinweisen aus 2024 immer noch in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer und Ständer!

- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.

- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.

- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.

- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.

- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden. 

- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.

 

Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule oder bei späterem Unterrichtsbeginn

 

Des öfteren beginnt der Unterricht in mehreren Klassen planmäßig oder laut Vertretungsplan später als zur ersten Unterrichtsstunde. Für Schülerinnen und Schüler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind die nur früh einmalig verkehren, wurde ein Notdienst eingerichtet. Sie erhalten Zutritt zum Foyer und können sich dort beaufsichtigt aufhalten.
Alle anderen Kinder erhalten erst ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Pausenklingeln Zutritt zum Foyer und sollten erst zu dieser Zeit an der Schule ankommen. Wir als Oberschule verfügen nicht über die Möglichkeit, Aufsichtspersonal und Räume für mehrere Klassen bereitzustellen. Alle Kinder wurden am ersten Schultag darüber belehrt.

 

Aufgrund der starken Zunahme von Verspätungen und der damit einhergehenden Störungen des Arbeitsablaufs im Sekretariat erhalten verspätete Kinder erst zur nächsten Pause Zugang zur Schule. Diese Schülerinnen und Schüler, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden können. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran. Bei unentschuldigtem Zuspätkommen ist der versäumte Unterricht in der Regel nachzuholen.

 

Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar

 

Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.

0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt ist.

 

Hausordnung der Oberschule Neukirchen

 

Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.

 

Hausordnung
Hausordnung_neu.pdf
PDF-Dokument [429.5 KB]

 

Die Aufstellung eines Trinkwasserspenders machte eine Anpassung der Hausordnung notwendig. Diese wurde am 21.05.2025 durch die Schulkonferenz bestätigt.

 

Essenszeiten bei Hitzevariante

 

Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben:       ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte                                                                                                              planmäßige Stunde

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen 

                                                                                                         warten)

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                nach der letzten planmäßigen Stunde

Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.

 

Transparenzhinweis

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

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Neukirchen/Erzgeb.

 

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