Oberschule Neukirchen

Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge                                                                 

Telefon:                       0371-21 70 60 Sekretariat

                                     0371-27 80 16 59 Lehrerzimmer

                                     0371-280 07 06 Fax

Email:                               os-neukirchen@t-online.de

 

Essensversorger:       0371- 26 220 225

 

 

 

Schulleitung: Frau E. Grunwald

Schulträger: Gemeinde Neukirchen 

 

Die Website wurde zuletzt am 02.10.2025 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

 

 

Update! - Schule erhält in den Ferien neues Schließsystem - Unterricht am 22.10.2025  außer Kl. 7b  erst zur zweiten Unterrichtsstunde

 

Die Oberschule Neukirchen erhält nach dem Rathaus, dem Bauhof und der Feuerwehr in den Oktoberferien ein modernes elektronisches und schlüsselloses Zugangssystem. Leider stand der konkrete Termin erst weit nach der Genehmigung der Urlaubspläne der Lehrerinnen und Lehrer fest, weswegen die übergroße Mehrheit des Personals ihre Zugangsgeräte erst am Montag nach den Ferien zu Dienstbeginn in Empfang nehmen kann. Neben dem Ausfüllen einer Empfangsbestätigung sollen alle Mitarbeiter der Schule die Möglichkeit erhalten, die Abläufe beim Öffnen und schließen von Türen kurz zu üben und insbesondere zu prüfen, ob sie zu ihren speziellen Bereichen, die nicht für alle Mitarbeiter zugänglich sind (z.B. bestimmte Fachkabinette) auch tatsächlich Zutritt haben. Außerdem haben die Kollegen erst dann die Möglichkeit, notwendige Unterrichtsmaterialien aus den Vorbereitungsräumen in die Klassenzimmer zu bringen und Arbeits- und Übungsblätter zu vervielfältigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Unterricht dann ab der zweiten Stunde störungsfrei ablaufen kann.

Deshalb beginnt für alle Klassen außer der Klasse 7b der Unterricht erst zur zweiten Unterrichtsstunde. Die Klasse 7b findet sich in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde zu einer praktischen Berufsorientierung für das Berufsfeld "Gesundheit" in der Aula ein.

Für Kinder, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen welche eine Anfahrt zur zweiten Stunde nicht ermöglichen, wird eine Notbetreuung ab 07.15 Uhr und in der ersten Unterrichtsstunde eingerichtet. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese organisatorischen Maßnahmen. 

Vgl. Freie Presse vom 29.08.2025 "Ein Dorf schafft die Schlüssel ab: Wie Neukirchen seine Türschlösser an Schule, Rathaus und Co. neu denkt"

 

Elternabend zum Thema "Entspannter Lernen zu Hause"


Für interessierte Eltern aller Klassenstufen wird am 29.10.2025 um 18.00 Uhr in der Aula der Oberschule ein Elternabend zu oben genanntem Thema angeboten. Ein Referent oder eine Referentin der Akademie für Lernpädagogik wird dazu einen Vortrag halten. Eine Anmeldung per Email an die Organisatoren ist erwünscht. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Einladungsflyer. 

 

Einladung zum Fachvortrag
Elterneinladung.pdf
PDF-Dokument [9.9 MB]

Familientag für die neuen Klassen 5 - Nachlese: Fundsachen


Am Sonnabend, den 30.08.2025 fand unser Famillientag für die neuen 5. Klassen statt: dabei sind zwei Fundsachen liegengeblieben, die beim stellvertretenden Schulleiter abgeholt werden können.

 

Frei beweglicher Ferientag im Schuljahr 2025/26

 

Die Schulkonferenz hat mit Mehrheit beschlossen, dass der frei bewegliche Ferientag in diesem Schuljahr auf Donnerstag, den 02.10.2025 fällt. 

 

Hinweise zu den Schulbüchern

 

a) Die Schulbücher sind einzuschlagen und pfleglich zu behandeln.
b) Die Schulbücher sind eine Leihgabe der Gemeinde Neukirchen. Die Ausleihe erfolgt nur gegen ein von den Erziehungsberechtigten unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Leihformular, das den Kindern am ersten Schultag gemeinsam mit den Büchern ausgehändigt wird. Die Rückgabe des Formulars erfolgt spätestens am 22.08.2025 beim Klassenleiter.
c) Alle Eltern kontrollieren bitte, dass in jedem Schulbuch Vorname, Nachname und Klasse eingetragen sind. Liegengebliebene Schulbücher ohne Eintragung werden wieder eingezogen.
d) Wird ein Buch ein zweites Jahr verwendet, sind der Name zusammen mit dem neuen Schuljahr erneut einzutragen, damit die Zählung der Verwendungsjahre korrekt erfolgen kann.
e) Auf der Rückseite des Leihformulars bzw. auf weitern selbst beigefügten Blättern ist eine Liste der bereits vorhanden Mängel zu erstellen. Diese Liste - sofern sie detailiert angefertigt wird - schützt vor Schadenersatzforderungen am Schuljahresende für nicht vom Schüler selbst verursachten Schäden.
Formulierungen, die nicht schützen, weil sie zu unkonkret sind:
- Das Geschichtsbuch ist alt.
- Das Deutschbuch ist gebraucht und verschmutzt.
Konkrete Formulierungen, die bereits vorhandene Schäden wirksam auschließen:
- Geschichtsbuch Seite 43 eingerissen,
- Mathebuch ab Seite 77 unten Eselsohren,
- Ethikbuch Wasserfleck auf Einbandrückseite.

 

Trinkwasserspender

 

Seit Schuljahresbeginn steht im Foyer der Oberschule ein Trinkwasserspender zur Verfügung. Die Anschaffung erfolgte durch den Förderverein der Oberschule Neukirchen. Installation und Unterhaltskosten übernimmt die Gemeinde Neukirchen/Erzg.
Es sind nur wiederverschließbare Trinkgefäße gestattet. Offene Becher und Behältnisse aus Glas sind nicht erlaubt. Die Höhe der unterstellbaren Gefäße beträgt maximal 24 cm.
Die Benutzung des Trinkwasserspenders zählt nicht als Entschuldigung für das zu späte Erscheinen zu einer Unterrichtsstunde.

 

Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände

 

Für das Abstellen auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln und Hinweise:

- Einige Fahrräder sind nach unseren Hinweisen aus 2024 immer noch in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer und Ständer!

- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.

- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.

- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.

- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.

- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden. 

- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.

 

Neue Abstellmöglichkeit auf dem Schulgelände

 

Die Gemeinde Neukirchen/Erzg. hat neunzehn neue Fahrradbügel für insgesamt 38 Fahrräder auf dem Schulgelände aufgestellt. Sie sind seit August 2025 nutzbar. 

 

Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule oder bei späterem Unterrichtsbeginn

 

Des öfteren beginnt der Unterricht in mehreren Klassen planmäßig oder laut Vertretungsplan später als zur ersten Unterrichtsstunde. Für Schülerinnen und Schüler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind die nur früh einmalig verkehren, wurde ein Notdienst eingerichtet. Sie erhalten Zutritt zum Foyer und können sich dort beaufsichtigt aufhalten.
Alle anderen Kinder erhalten erst ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Pausenklingeln Zutritt zum Foyer und sollten erst zu dieser Zeit an der Schule ankommen. Wir als Oberschule verfügen nicht über die Möglichkeit, Aufsichtspersonal und Räume für mehrere Klassen bereitzustellen. Alle Kinder wurden am ersten Schultag darüber belehrt.

 

Aufgrund der starken Zunahme von Verspätungen und der damit einhergehenden Störungen des Arbeitsablaufs im Sekretariat erhalten verspätete Kinder erst zur nächsten Pause Zugang zur Schule. Diese Schülerinnen und Schüler, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden können. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran. Bei unentschuldigtem Zuspätkommen ist der versäumte Unterricht in der Regel nachzuholen.

 

Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar

 

Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.

0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt ist.

 

Hausordnung der Oberschule Neukirchen

 

Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.

 

Hausordnung
Hausordnung_neu.pdf
PDF-Dokument [429.5 KB]

 

Die Aufstellung eines Trinkwasserspenders machte eine Anpassung der Hausordnung notwendig. Diese wurde am 21.05.2025 durch die Schulkonferenz bestätigt.

 

Essenszeiten bei Hitzevariante

 

Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben:       ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte                                                                                                              planmäßige Stunde

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen 

                                                                                                         warten)

Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde:                nach der letzten planmäßigen Stunde

Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.

 

Transparenzhinweis

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

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Neukirchen/Erzgeb.

 

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