Oberschule Neukirchen
Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge
0371-27 80 16 59 (Lehrerzimmer)
0371-280 07 06 (Fax)
Email: os-neukirchen@t-online.de
Essensversorger: 0371- 26 220 225
Schulleitung: Frau E. Grunwald
Die Website wurde zuletzt am 08.01.2026 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Glatteis- und Unwettergefahr – Veränderter Unterrichtsablauf am Freitag, den 09. Januar
Aufgrund der angekündigten Großwetterlage findet am Freitag nur Unterricht von der ersten bis zur vierten Unterrichtsstunde statt. Nach der Einnahme des Mittagessens haben alle Kinder den Heimweg anzutreten.
Wetterbedingte Verspätungen werden berücksichtigt. Die Verkehrsunternehmen haben signalisiert, weitgehend einen normalen Fahrbetrieb zu gewährleisten. Verhinderungen von Kindern (z.B. bei trotzdem auftretendem Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln) sind bitte durch die Eltern telefonisch oder per Email anzuzeigen.
Schulführungen für Eltern und Schüler der neuen Klassen 5
Am Montag, dem 19.01.2026 bieten wir für interessierte Eltern und ihren Kindern der neuen Klassen 5 einen Schulrundgang durch das Gebäude unserer Oberschule an. Selbstverständlich können Sie schon während dieser Führung Fragen an unsere Lehrkräfte stellen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine Anmeldung (telefonisch oder per Email). Die Führungen beginnen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr im Foyer unserer Schule.
Bewirb dich jetzt für ein FSJ an der Oberschule Neukirchen
Für alle Schulabgänger, die überlegen ob der Lehrerberuf für sie das Richtige ist, bietet unserer Oberschule einen Platz für ein freiwilliges soziales Jahr Pädagogik an. Die Bewerbungsfrist für das Schuljahr 2006/27 endet am 30.04.2025. Nehmt dazu Kontakt zu unserem pädagogischen Assistenten Herrn Weiß auf. Er beantwortet Eure Fragen und unterstützt Euch bei Eurer Bewerbung bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, an die das Bewerbungsschreiben gerichtet werden muss.
Einladung zum thematischen Elternabend für Eltern aller Klassenstufen
Sehr geehrte Eltern, gerne möchten wir Sie zum thematischen Medienelternabend zum Thema "Zwischen Faszination und Gefahr - digitale Medien in Kinderhand" einladen. Eine Teilnahme ist AUSSCHLIEßLICH mit Voranmeldung über die Schulsozialarbeit (bei Frau John per Mail m.john@gafug.de oder telefonisch unter 01704536506) möglich." Einlass ist ab 17:15 Uhr.
Maßnahmen zur Eindämmung des Vandalismus auf den Schülertoiletten
In den letzten Wochen mehren sich die Fälle von Vandalismus in den Schülertoiletten. Um weiteren Schaden zu vermeiden, hat die Schulleitung der Schulkonferenz vorgeschlagen, folgende Regelungen zu treffen: Die Schülertoiletten sind nur noch vor dem Unterricht und in den drei großen Pausen geöffnet und werden zwischenzeitlich verschlossen. Für etwaige Notfälle besteht die Möglichkeit, sich nachweislich einen Schlüssel auszuleihen und sofort nach Benutzung wieder abzugeben. Die Schulkonferenz hat dieser Regelung in ihrer Sitzung am 27.11.2025 zugestimmt. Diese Maßnahme ist zunächst bis zu den Ferien zum Jahreswechsel befristet. Danach entscheidet die Schulleitung neu. Zusätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der ersten Dezemberwoche nochmals belehrt und um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung gebeten.
Online-Informationsveranstaltungen der Polizeidirektion Chemnitz
Die Polizeidirektion Chemnitz bietet zu folgenden Themen Online-Elternabende an:
- Gefahren und Risiken im Umgang mit digitalen Medien
- Gefahren im Netz: Cybermobbing
- Gefahren durch verdächtiges Ansprechen von Kindern
- legale und illegale Drogen
Zielgruppe: Klassenstufen 1 bis 7
Eine Terminübersicht mit Hinweisen zur Anmeldung finden Eltern und interessierte Fachkräfte unter:
https://www.unterstuetzung-sachsen.de/angebot/detail.php?aid=1168
Die Termine und Themen sollen auf der verlinkten Seite fortlaufend ergänzt werden.
Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände
Für das Abstellen auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln und Hinweise:
- Einige Fahrräder sind nach unseren Hinweisen aus 2024 immer noch in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer und Ständer!
- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.
- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.
- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.
- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.
Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule oder bei späterem Unterrichtsbeginn
Des öfteren beginnt der Unterricht in mehreren Klassen planmäßig oder laut Vertretungsplan später als zur ersten Unterrichtsstunde. Für Schülerinnen und Schüler, die
auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind die nur früh einmalig verkehren, wurde ein Notdienst eingerichtet. Sie erhalten Zutritt zum Foyer und können sich dort beaufsichtigt aufhalten.
Alle anderen Kinder erhalten erst ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Pausenklingeln Zutritt zum Foyer und sollten erst zu dieser Zeit an der Schule ankommen. Wir als Oberschule verfügen nicht über
die Möglichkeit, Aufsichtspersonal und Räume für mehrere Klassen bereitzustellen. Alle Kinder wurden am ersten Schultag darüber belehrt.
Aufgrund der starken Zunahme von Verspätungen und der damit einhergehenden Störungen des Arbeitsablaufs im Sekretariat erhalten verspätete Kinder erst zur nächsten Pause Zugang zur Schule. Diese Schülerinnen und Schüler, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden können. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran. Bei unentschuldigtem Zuspätkommen ist der versäumte Unterricht in der Regel nachzuholen.
Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar
Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.
0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt
ist.
Hausordnung der Oberschule Neukirchen
Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.
Die Aufstellung eines Trinkwasserspenders machte eine Anpassung der Hausordnung notwendig. Diese wurde am 21.05.2025 durch die Schulkonferenz bestätigt.
Essenszeiten bei Hitzevariante
Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben: ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte planmäßige Stunde
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen
warten)
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: nach der letzten planmäßigen Stunde
Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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