Oberschule Neukirchen
Hauptstraße 56, 09221 Neukirchen/Erzgebirge
0371-27 80 16 59 Lehrerzimmer
0371-280 07 06 Fax
Email: os-neukirchen@t-online.de
Essensversorger: 0371- 26 220 225
Schulleitung: Frau E. Grunwald
Die Website wurde zuletzt am 24.11.2025 bearbeitet. Bei Anregungen, Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Online-Informationsveranstaltungen der Polizeidirektion Chemnitz
Die Polizeidirektion Chemnitz bietet zu folgenden Themen Online-Elternabende an:
- Gefahren und Risiken im Umgang mit digitalen Medien
- Gefahren im Netz: Cybermobbing
- Gefahren durch verdächtiges Ansprechen von Kindern
- legale und illegale Drogen
Zielgruppe: Klassenstufen 1 bis 7
Eine Terminübersicht mit Hinweisen zur Anmeldung finden Eltern und interessierte Fachkräfte unter:
https://www.unterstuetzung-sachsen.de/angebot/detail.php?aid=1168
Die Termine und Themen sollen auf der verlinkten Seite fortlaufend ergänzt werden.
Hinweise zu den Schulbüchern
a) Die Schulbücher sind einzuschlagen und pfleglich zu behandeln.
b) Die Schulbücher sind eine Leihgabe der Gemeinde Neukirchen. Die Ausleihe erfolgt nur gegen ein von den Erziehungsberechtigten unterschriebenes und vollständig
ausgefülltes Leihformular, das den Kindern am ersten Schultag gemeinsam mit den Büchern ausgehändigt wird. Die Rückgabe des Formulars erfolgt spätestens am
22.08.2025 beim Klassenleiter.
c) Alle Eltern kontrollieren bitte, dass in jedem Schulbuch Vorname, Nachname und Klasse eingetragen sind. Liegengebliebene Schulbücher ohne Eintragung werden wieder eingezogen.
d) Wird ein Buch ein zweites Jahr verwendet, sind der Name zusammen mit dem neuen Schuljahr erneut einzutragen, damit die Zählung der Verwendungsjahre korrekt erfolgen kann.
e) Auf der Rückseite des Leihformulars bzw. auf weitern selbst beigefügten Blättern ist eine Liste der bereits vorhanden Mängel zu erstellen. Diese Liste - sofern
sie detailiert angefertigt wird - schützt vor Schadenersatzforderungen am Schuljahresende für nicht vom Schüler selbst verursachten Schäden.
Formulierungen, die nicht schützen, weil sie zu unkonkret sind:
- Das Geschichtsbuch ist alt.
- Das Deutschbuch ist gebraucht und verschmutzt.
Konkrete Formulierungen, die bereits vorhandene Schäden wirksam auschließen:
- Geschichtsbuch Seite 43 eingerissen,
- Mathebuch ab Seite 77 unten Eselsohren,
- Ethikbuch Wasserfleck auf Einbandrückseite.
Trinkwasserspender
Seit Schuljahresbeginn steht im Foyer der Oberschule ein Trinkwasserspender zur Verfügung. Die Anschaffung erfolgte durch den Förderverein der Oberschule Neukirchen.
Installation und Unterhaltskosten übernimmt die Gemeinde Neukirchen/Erzg.
Es sind nur wiederverschließbare Trinkgefäße gestattet. Offene Becher und Behältnisse aus Glas sind nicht erlaubt. Die Höhe der unterstellbaren Gefäße beträgt maximal 24 cm.
Die Benutzung des Trinkwasserspenders zählt nicht als Entschuldigung für das zu späte Erscheinen zu einer Unterrichtsstunde.
Hinweise zum Abstellen von Zweirädern auf dem Schulgelände
Für das Abstellen auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln und Hinweise:
- Einige Fahrräder sind nach unseren Hinweisen aus 2024 immer noch in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Es fehlen Klingeln, Rücklichter und Scheinwerfer und Ständer!
- Das gesamte Schulgelände ist eine Fußgängerzone. Alle Zweiräder sind auf dem Gelände zu schieben.
- Das Abstellen von Krafträdern erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Fußweg zu den Mülltonnen ist frei zu halten.
- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Fahrradhelme sind in den Garderoben aufzubewahren oder gemeinsam mit dem Fahrrad anzuschließen.
- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Abstellen an Hauswänden, an und in Hecken und Grünanlagen, Laternen, Feuertreppen und Geländern ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Festlegungen können mit pädagogischen Maßnahmen im Sinne des Schulrechts oder der Versagung der Weiternutzung der Abstellanlagen geahndet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden gleichlautend von den Klassenleitern belehrt.
Neue Abstellmöglichkeit auf dem Schulgelände
Die Gemeinde Neukirchen/Erzg. hat neunzehn neue Fahrradbügel für insgesamt 38 Fahrräder auf dem Schulgelände aufgestellt. Sie sind seit August 2025 nutzbar.
Verhalten bei verspätetem Eintreffen in der Schule oder bei späterem Unterrichtsbeginn
Des öfteren beginnt der Unterricht in mehreren Klassen planmäßig oder laut Vertretungsplan später als zur ersten Unterrichtsstunde. Für Schülerinnen und Schüler, die
auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind die nur früh einmalig verkehren, wurde ein Notdienst eingerichtet. Sie erhalten Zutritt zum Foyer und können sich dort beaufsichtigt aufhalten.
Alle anderen Kinder erhalten erst ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Pausenklingeln Zutritt zum Foyer und sollten erst zu dieser Zeit an der Schule ankommen. Wir als Oberschule verfügen nicht über
die Möglichkeit, Aufsichtspersonal und Räume für mehrere Klassen bereitzustellen. Alle Kinder wurden am ersten Schultag darüber belehrt.
Aufgrund der starken Zunahme von Verspätungen und der damit einhergehenden Störungen des Arbeitsablaufs im Sekretariat erhalten verspätete Kinder erst zur nächsten Pause Zugang zur Schule. Diese Schülerinnen und Schüler, haben sich ab sofort vor Aufsuchen der Klasse persönlich im Sekretariat zu melden, damit ihre Anwesenheit erfasst und unnötige Elternanrufe vermieden werden können. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind entschuldigt oder unentschuldigt zu spät kommt. Bitte erinnenrn Sie Ihr Kind ggf. daran. Bei unentschuldigtem Zuspätkommen ist der versäumte Unterricht in der Regel nachzuholen.
Ab sofort weitere Telefonnummer bei Bedarf verfügbar
Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Festnetzes stellt die Oberschule ab sofort eine weitere Telefonummer zur Verfügung. Der zugörige Apparat wird aktiviert, wenn der Festnetzanschluss gestört sein sollte. Erreichbar ist unter dieser Nummer nur das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Geplante Entschuldigungen können auch immer über die Emailadresse os-neukichen@t-online.de zugesendet werden.
0157 / 35376922
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung und Dienstgänge der Sekretärin außer Haus auch diese Anschluss nicht ununterbrochen personell besetzt
ist.
Hausordnung der Oberschule Neukirchen
Im Folgenden finden Sie die Hausordnung der Oberschule Neukirchen.
Die Aufstellung eines Trinkwasserspenders machte eine Anpassung der Hausordnung notwendig. Diese wurde am 21.05.2025 durch die Schulkonferenz bestätigt.
Essenszeiten bei Hitzevariante
Alle Klassen, die vor der 7. Stunde Unterrichtsschluss haben: ab ca. 10.50 Uhr im Anschluss an die fünfte bzw. letzte planmäßige Stunde
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: (Klassen, die eher Schluss haben, können im Foyer auf das Essen
warten)
Alle Klassen mit Unterricht in der 7. und/oder 8. Stunde: nach der letzten planmäßigen Stunde
Die Essenausgabe schließt 12.10 Uhr.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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